Telefon: +49 74 71 / 75 00   
E-Mail:    
STARTSEITE ARTIKELÜBERSICHT MESSPRINZIP AGB KONTAKT  

UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Bitte lesen Sie vor einer Bestellung auch unsere AGBs

1. Allgemein
Die nachstehenden Lieferungs und Zahlungsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Kunden und gehen als ausschließlich gültige Vertragsbeziehungen anderen Regelungen vor, insbesonders entgegenstehenden Einkaufsbedingungen des Bestellers. Abweichungen von unseren Lieferungs und Zahlungsbedingungen sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Soweit der Inhalt solcher Abänderungsregelungen nicht hinreichend klar und bestimmbar ist, bleiben unsere Lieferungs und Zahlungsbedingungen gültig. Die etwaige rechtliche Unwirksamkeit oder die wirksame Änderung einzelner Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unserer Lieferungs und Zahlungsbedingungen nicht. Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie.

2. Angebote
Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Abbildungen und Angaben in Katalogen und Prospekten sind nur annähernd maßgebend. In keinem Fall handelt es sich um zugesicherte Eigenschaften. An allen dem Käufer überlassenen Unterlagen behalten wir uns das uneingeschränkte Eigentums und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3. Auftrag und Lieferpflicht
Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Alle etwaigen Nebenabreden sowie nachträgliche Ergänzungen und Änderungen des Auftrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Jeder Auftrag kommt mit dem Inhalt zustande, der durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung in Verbindung mit unseren Lieferungs-und Zahlungsbedingungen festgestellt ist. Der Besteller ist zur Zurückweisung unserer Auftragsbestätigung nur dann berechtigt, wenn unsere Auftragsbestätigung von seinem Auftrag wesentlich abweicht. Eine Zurückweisung ist auch in diesen Fällen ausgeschlossen, wenn der Besteller unserer Auftragsbestätigung nicht unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Eingang, widerspricht.

4. Lieferfristen, höhere Gewalt
Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Termin. In keinem Fall jedoch vor dem Tag, an dem die völlige Übereinstimmung zwischen uns und dem Besteller über den Inhalt des Auftrages schriftlich hergestellt ist. Einhaltung der Lieferfrist ist davon abhängig, daß sämtliche vom Besteller zu liefernden Unterlagen und Genehmigungen rechtzeitig eingehen und daß der Besteller den vereinbarten Zahlungs und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Die Lieferfrist wird grundsätzlich auch dann angemessen verlängert, wenn sie infolge Mobilisierung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung, verzögerter Anlieferung von Roh und Hilfsmaterialien, verspäteten Eintreffens der Ware unserer Lieferanten oder auch sonstigen von uns nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden kann. Eine dauernde Behinderung in diesen Fällen berechtigt uns zum Rücktritt vom Vertrag. Schadenersatz wegen Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung wird ausgeschlossen.

5. Teillieferungen
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

6. Versand und Gefahrenübergang
Die Gefahr des Untergangs und einer Verschlechterung der Lieferung geht auf den Besteller über, sobald die Sendung unser Werk verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung mit unseren eigenen Transportmitteln durchgeführt wird. Die Versicherung unserer Sendungen ist ausschließlich Sache des Bestellers und geht zu dessen Lasten. Verzögert sich der Versand durch Umstände die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr ab dem Tag der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

7. Preise
Soweit nicht anders vereinbart, werden die Aufträge zu den Preisen der am Tag des Auftragseinganges gültigen Preislisten ausgeführt. Mangels anderer Angaben verstehen sich diese Preise ab 72411 Bodelshausen, ausschließlich Verpackung, Porto und Mehrwertsteuer. Von uns genannte Angebotspreise sind freibleibend und bleiben höchstens für eine Frist von 90 Tagen, gerechnet vom Datum des Angebots an, gültig. Alle Angebotspreise verstehen sich in Euro.

8. Kleinaufträge
Wir behalten uns vor, bei Kleinaufträgen unter Euro 50,00 netto eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 12,50 in Rechnung zu stellen.

9. Zahlung
Die in Rechnung gestellten Beträge sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Reparaturrechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf eines unserer Firmenkonten als geleistet. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt angenommen. Eine Zahlung per Wechsel ist nur mit unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung zulässig und verpflichtet den Besteller zur Übernahme der für die Diskontierung und Einziehung entstehenden Zinsen und Bankspesen.

Bei Zielüberschreitungen werden ohne besondere Mahnung und vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Ansprüche die jeweils banküblichen Zinsen und Spesen berechnet. Zahlungsverzug berechtigt uns, ohne daß es dazu einer Fristsetzung bedarf, zum Rücktritt von unausgeführten Lieferverpflichtungen und zur Rückforderung bereits gelieferter Waren.

10. Gewährleistung und Haftung
Geltendmachung von Ansprüchen wegen unvollständiger oder fehlerhafter Lieferung oder wegen Mängel der gelieferten Ware ist davon abhängig, daß uns Beanstandungen der Stückzahl, der Art oder der Eigenschaften der Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, schriftlich mitgeteilt werden. Gewährleistung für alle gelieferten Gegenstände übernehmen wir bei pünktlicher Erfüllung der Zahlungsbedingungen seitens des Bestellers nur in dem Umfang, wie sie von den Herstellerfirmen der betreffenden Waren übernommen wird. Die Gewährleistungspflicht besteht für die Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum. Die Gewähr beschränkt sich ausschließlich auf einen unentgeltlichen Austausch oder eine Nachbesserung defekter Teile, soweit die Defekte nachweislich die Folge eines Fabrikations oder Materialfehlers sind. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Die Gewährleistung entfällt, wenn Änderungen oder Wiederinstandsetzungen von dritter Seite vorgenommen worden sind. Erfolgen während der Gewährleistungspflicht Ausbesserungen, Ergänzungen oder ein Austausch der gelieferten Gegenstände, wird hierdurch die Gewährleistungszeit weder verlängert noch unterbrochen. Die Gewährleistung tritt an Stelle der gesetzlichen Gewährleistung und schließt alle anderen Ansprüche aus.. Für Ausfälle, die dem Besteller während der Reparaturzeit entstehen wird nicht gehaftet. Eine Haftung unsererseits für mittelbare Schäden jeder Art, insbesondere Sachschäden, Personenunfälle und Betriebsstörungen, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

11. Beanstandungen
Einwendungen gegen Beschaffenheit, Menge und Funktion unserer Lieferung müssen uns unverzüglich nach Empfang der Sendung bei Rückgabe des Lieferscheins mitgeteilt werden. Beanstandungen der Berechnung unserer Sendungen müssen unverzüglich nach Empfang der Rechnung erfolgen.

12. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns gegen den Besteller zustehenden Forderungen behalten wir uns das Eigentum an allen verkauften Gegenständen vor. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der auf unserem Eigentum stehenden Gegenstände ist dem Besteller nicht gestattet. Der Besteller tritt hiermit schon jetzt sämtliche Forderungen, die ihm gegen seine Abnehmer aus der Veräußerung von solchen Gegenständen zustehen und zu deren Herstellung er noch in unserem Eigentum stehende Gegenstände verwendet hat, jeweils in Höhe des ihm von uns verrechneten Rechnungswertes, der für die Herstellung verwendeten Vorbehaltsstücke ab. Veräußert der Besteller die noch in unserem Eigentum stehenden Gegenstände, so tritt er hiermit schon jetzt die ihm aus der Veräußerung gegen seine Abnehmer entstehenden Forderungen in Höhe seines Wiederverkaufspreises mit allen Nebenrechten an uns ab. Werden die von uns gelieferten Gegenstände von dem Besteller zusammen mit Gegenständen anderer Lieferanten in Erstellung einer Gesamtrechnung veräußert, so ist von dem Gesamtrechnungsbetrag der Betrag abzutreten, der auf die in der Gesamtrechnung enthaltenen uns gehörigen Waren entfällt. Für den Fall, daß beim Käufer Umstände eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, hat der Käufer auf unser Verlangen die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu benachrichtigen, uns alle Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und zu übersenden, sowie Wechsel herauszugeben. Er hat uns weiterhin eine genaue Aufstellung der Ware zu übersenden, die Ware auszusondern und an uns herauszugeben.

13. Datenschutz
Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Besteller, gleich ob diese vom Besteller selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

14. Rechts und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der Regeln des internationalen Kaufrechts. Gerichtsstand ist D-72074 Tübingen